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   BFH, 08.05.1985 - I S 6/85   

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https://dejure.org/1985,6700
BFH, 08.05.1985 - I S 6/85 (https://dejure.org/1985,6700)
BFH, Entscheidung vom 08.05.1985 - I S 6/85 (https://dejure.org/1985,6700)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 1985 - I S 6/85 (https://dejure.org/1985,6700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Bundesfinanzhofes für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Eingeschränkte Prüfungsmöglichkeit des Revisionsgerichts bezüglich eines Finanzgerichtsurteils - Erteilung einer Pensionszusage gegenüber familienfremden Arbeitnehmern als ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 203
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BFH, 08.05.1985 - I S 6/85
    In dessen Entscheidung vom 10. März 1972 3 AZR 278/71 (Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts - Arbeitsrechtliche Praxis - AP - Nr. 156 zu § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - Ruhegehalt -) wird gesagt, dem Steuerrecht falle die Beantwortung der Frage zu, ob und unter welchen Voraussetzungen die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung gewinnmindernd berücksichtigt werden sollen; dem Arbeitsrecht falle die Beantwortung der Frage zu, ob und inwieweit der Arbeitnehmer seine Gegenleistung (gemeint ist seine Arbeitsleistung) erbracht habe.
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 08.05.1985 - I S 6/85
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide (vgl. BFH-Beschluß vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182) kann die eingeschränkte Prüfungsmöglichkeit des Revisionsgerichts bezüglich des FG-Urteils (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) nicht unberücksichtigt bleiben: In dem Aussetzungsverfahren dürfen keine Umstände verwertet werden, deren Berücksichtigung dem Gericht bei der Gewährung des endgültigen Rechtsschutzes im Hauptverfahren verwehrt ist.
  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für

    Auszug aus BFH, 08.05.1985 - I S 6/85
    Verfassungsrechtliche Grundsätze stehen nicht entgegen, daß an den Nachweis der Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage besondere Anforderungen gestellt werden (vgl. den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 22. Juli 1970 1 BvR 285/66, 1 BvR 445/67, 1 BvR 192/69, BVerfGE 29, 104, BStBl II 1970, 652).
  • BFH, 29.05.1984 - VIII R 177/78

    Rückstellung für Pensionsverpflichtung - Einzelunternehmen - Pensionszusage -

    Auszug aus BFH, 08.05.1985 - I S 6/85
    Rückstellungen für eine Pensionszusage an den im Betrieb des Steuerpflichtigen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mitarbeitenden nahen Angehörigen können nach Maßgabe des § 6a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gebildet werden, wenn und soweit eine Pensionsverpflichtung eindeutig vereinbart und ernsthaft gewollt ist, mit einer tatsächlichen Inanspruchnahme aus der Pensionsverpflichtung gerechnet werden muß und die Pensionsverpflichtung dem Grunde und der Höhe nach betrieblich veranlaßt ist (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1984 VIII R 177/78, BFHE 141, 272, BStBl II 1984, 661 mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 21.11.1973 - I S 8/73

    Berücksichtigung der beschränkten Überprüfungsmöglichkeit des angefochtenen

    Auszug aus BFH, 08.05.1985 - I S 6/85
    Daher ist bei einer voraussichtlich endgültigen Entscheidung über die Revision (Verwerfung, Zurückweisung oder Sachentscheidung; § 126 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 1 FGO) der wahrscheinliche Ausgang dieses Verfahrens, bei voraussichtlicher Aufhebung und Zurückverweisung der Sache (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO) der wahrscheinliche Ausgang des Verfahrens vor dem FG summarisch zu beurteilen (BFH-Beschluß vom 21. November 1973 I S 8/73, BFHE 110, 498, BStBl II 1974, 114).
  • BFH, 30.03.1983 - I R 2/80
    Auszug aus BFH, 08.05.1985 - I S 6/85
    In der nicht zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung des Senats vom 30. März 1983 I R 2/80, die zwar einen anderen Steuerpflichtigen betraf, aber eine gleichlautende Betriebsvereinbarung zu beurteilen hatte, wurde zu der Klausel "außerordentliche Leistungen" ausgeführt, deren Vorliegen könne nicht nach objektiven Maßstäben, sondern nur nach dem Ermessen des Unternehmers bestimmt werden.
  • BFH, 08.12.1988 - IV R 143/86

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Rückstellungen für

    Er ist hierbei stets zu dem Ergebnis gelangt, daß die Pensionszusage nicht betrieblich veranlaßt sei und daß die Leistungen des Arbeitgebers den Gewinn nur im Umfang der gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung mindern können (BFH-Urteile vom 9. März 1983 I R 212/79, nicht veröffentlicht - NV - vom 30. März 1983 I R 2/80, NV; vom 16. Januar 1986 III R 198, 199/84, NV; Beschluß vom 8. Mai 1985 I S 6/85, NV).

    Auf diese Sachlage ist bereits in den Verfahren I R 2/80 und I S 6/85 hingewiesen worden.

  • BFH, 10.03.1988 - IV R 214/85

    Zur betrieblichen Veranlassung von Sonderzuwendungen bei Arbeitsverhältnissen

    So fehlt eine Festlegung der Arbeitsbedingungen, insbesondere der zeitlichen Dauer der Arbeitsleistung (tägliche, wöchentliche, monatliche Arbeitszeit) und des für diese Arbeitsleistung vereinbarten Entgelts (vgl. BFH-Beschluß vom 8. Mai 1985 I S 6/85, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 07.02.1990 - X R 63/87

    Berücksichtigung einer Pensionszusage bei der Festsetzung der Einkommenssteuer -

    Der Vorschrift läßt sich jedoch nicht entnehmen, unter welchen Voraussetzungen für diese Personen Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des § 6 a EStG gebildet werden dürfen (BFH-Entscheidungen vom 8. Mai 1985 I S 6/85, BFH/NV 1986, 203; vom 25. Mai 1988 I R 10/84, BFHE 153, 381, BStBl II 1988, 720; vom 28. April 1989 III R 60/87, NV).
  • FG Nürnberg, 22.06.1992 - V 88/88
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat die notwendige, ausschließlich betriebliche Veranlassung bei 63 Jahren für eine Pension ab 65 Jahren (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1985 I R 149/82, BFHE 1441 561, BStBl. II 1985, 51, 52), bei 69 Jahren (BFH-Urteil vom 13. April 1988 I R 284/82, BFH/NV 1989, 395), bei 70 Jahren für eine Pension ab 75 Jahren (BFH-Beschluß vom 8. Mai 1985 I S 6/85, BFH/NV 1986, 203), und bei 66 Jahren mit einer Wartezeit von 3 Jahren (BFH-Urteil vom 25. Mai 1988 I R 107/84, BFH/NV 1989, 195, 196) verneint.
  • FG Niedersachsen, 13.06.1991 - II 316/88

    Einkommensteuer; keine Rückstellung für Pensionszusage an 68jährige mitarbeitende

    In diesem Sinne hat der BFH in einem Aussetzungsverfahren mit Beschluß vom 01.05.1985 I S 6/85 (BFH/NV 1986, 202) entschieden, ferner einem vergleichbaren Fall bei einer sog. Direktversicherung (BFH-Urteil vom 09.10.1985 I R 149/82, BStBl II 1986, 51 ).
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